Filmförderungsgesetz (FFG)
Das neue FFG 2014 steht
Die  Novellierung des FFG ab 2014 ist beschlossen. Der VTFF begrüßt es, dass das bewährte Fördersystem im Wesentlichen erhalten bleibt, hält aber eine stärkere Berücksichtigung der Infrastruktur für notwendig. So fordert er, dass die Territorialisierung der Ausgaben so weit umgesetzt wird, wie es die EU-Richtlinien erlauben. Nur dann kommt die Förderung der nationalen Filmwirtschaft zugute.

Des weiteren wird es vom VTFF als positiv erachtet, dass die Aufgaben der FFA um Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung und der Zugänglichmachung des Filmerbes ergänzt wurden. Allerdings fehlen Bestimmungen zu Art und Umfang dieser Maßnahmen. Da die Archivbestände der verschiedenen Institutionen und der Rechteinhaber sehr umfangreich sind, sollten in den nächsten Jahren mindestens 5% des FFA-Budgets für die Digitalisierung zur Verfügung gestellt werden.


Aufgrund der Klage einer großen Kinokette prüft das Bundesverfassungsgericht derzeit die Verfassungsmäßigkeit des FFG, auf dem das Fördersystem der FFA basiert.


Der VTFF ist im FFA Verwaltungsrat und in mehreren Kommissionen vertreten.