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Branchenvertreter diskutieren über Sicherung des Filmerbes
Branchenvertreter diskutieren über Sicherung des Filmerbes
Am heutigen Mittwoch trafen sich in Berlin Vertreter der Archive, der Kinematheken und der technischen Dienstleister, um über verschiedene Konzepte zur Sicherung des Filmerbes zu diskutieren und gemeinsame Vorschläge für neue gesetzliche Regelungen zu entwickeln.
Gemäß einer Rede von Bernd Neumann vor dem Kulturausschuss am 1. Juli sollen in der nächsten Legislaturperiode schrittweise Verbesserungen in der Erfassung und Erhaltung des nationalen Filmerbes vorgenommen werden. Damit folgt die Bundesregierung einer Empfehlung der EU und einem Entschluss des Parlaments, die beide ein höheres Schutzniveau fordern. Bislang werden Filme, im Gegensatz zu Büchern, nur unvollständig erfasst. Das hinterlegte Material und die Lagerung entsprechen oft nicht den Standards, die eine Auswertung in 50, 100 oder gar mehr Jahren noch ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund hat der Verband Technischer Betriebe für Film und Fernsehen Vertreter der Archive, der Kinematheken und der technischen Dienstleister eingeladen, um mögliche Maßnahmen zu diskutieren, die in dem Reformprozess vorgeschlagen werden können. Unter anderem geht es darum, welche Filme zukünftig archiviert werden sollen, in welcher Form und wo. Dabei sind neben den technischen und organisatorischen auch rechtliche Fragen zu berücksichtigen. Wie sich Langzeitarchivierung im Zeitalter der Digitalisierung gestalten lässt, wurde ebenso angesprochen wie die Regelungen in anderen Ländern. Außerdem wurde deutlich, dass eine umfassende Sicherung des Filmerbes mit zusätzlichen Kosten verbunden sein wird. Trotz Krise und Konjunkturpakete möchte man der kulturellen und historischen Bedeutung audiovisueller Werke Rechnung tragen. Sonst wird es Filmerlebnisse wie „Metropolis“, das von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt wurde, in 80 Jahren kaum mehr geben.
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