Die Sicherung und Digitalisierung des Filmerbes wird inzwischen in der Branche, der Politik und Gesellschaft als notwendige und sinnvolle gemeinschaftliche Aufgabe erachtet. Sie dient dem Erhalt unsrer audiovisuellen Kultur und ist die Voraussetzung für die künftige Nutzung von analogen Filmen auf sämtlichen digitalen Verbreitungswegen.
Es ist sehr erfreulich, dass diese Aufgabe ins Filmförderungsgesetz aufgenommen wurde und seit 2019 das Förderprogramm Filmerbe zur Verfügung steht. Die darin vereinbarten von Bund, Ländern und der FFA anteilig finanzierten jährlichen 10 Mio. € über einen Zeitraum von 10 Jahren sind erforderlich, um in relevantem Umfang kontinuierlich arbeiten zu können.
Produzenten, Verleiher, Stiftungen und Kinematheken haben große Filmbestände, die sie digitalisieren wollen, um sie auszuwerten, vorzuführen oder vor dem Verfall zu retten. Die Filmerbeförderung wird von vielen Antragstellern für verschiedenste Projekte in Anspruch genommen, was das breite Interesse von Branche, Publikum und Gesellschaft an der Filmgeschichte widerspiegelt.
Gleichzeitig werden die technische Infrastruktur und die Kompetenzen rund um die analoge Filmbearbeitung erhalten und weiterentwickelt.
Der VTFF plädiert für den Erhalt dieses Förderprogramms und für eine Fortsetzung des Austauschs zwischen politischen Institutionen, Rechteinhabern, Archiven und technisch-kreativen Dienstleistern über organisatorische, inhaltliche, gestalterische und technische Aspekte der Filmsicherung und -auswertung.
Außerdem hält der VTFF es für erforderlich, hochwertige und praktikable Standards für die Digitalisierung und die Sicherung zu etablieren, wie die in der Branche entwickelten DIN SPECS 15587.