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VTFF fordert Krisenfonds in Höhe von 375 Mio. € für produktionstechnische Betriebe

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Hohe Fixkosten und fast keine Einnahmen – ohne weitere Unterstützung werden viele film- und fernsehtechnischen Betriebe nicht lange durchhalten. Daher fordert der Verband Technischer Betriebe für Film und Fernsehen einen Krisenfonds in Höhe von 375 Mio. €, der die Gehälter, die Mieten und die Kapitaldienste für Technik und Infrastruktur bezuschusst.

Berlin, 27. März 2020 — Die technisch-kreativen Dienstleistungsunternehmen haben im Vergleich zu anderen Wertschöpfungsstufen sehr hohe Fixkosten für Hallen, Fahrzeuge, Gehälter und vor allem Technik zu finanzieren. Mit großen personellen Ressourcen, Investitionen und Know-how werden hier die Infrastruktur und eine Zukunftstechnologie vorgehalten und weiterentwickelt, die für jede Art von audiovisuellen Produktionen und für viele andere Branchen relevant ist.

Dennoch fallen diese Betriebe in wenige der bisherigen Hilfsprogramme: weder unter die Maßnahmen der BKM oder der FFA für Produzenten, Verleiher und Kinos, noch unter die Zusagen der Sender oder Hilfsfonds von Streamingdiensten und nicht unter die Unterstützung für Künstler oder für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige. Die film- und fernsehtechnischen Betriebe sind nicht nur Kulturschaffende, sondern mindestens ebenso sehr eine Wirtschaftskraft mit über einer Mrd. € Jahresumsatz und etwa 15.000 Mitarbeitern in über 600 Unternehmen (Dienstleisterstudie 2017).

Daher fordert der VTFF ein Hilfspaket, das so geschnürt ist, dass die technische Infrastruktur nach der Krise wiederhergestellt werden kann. Dies kann nur mit einem Krisenfonds erreicht werden. Von dem Jahresumsatz von über 1 Mrd. € sind durch die Corona-Krise Einbußen von mindestens 50% zu erwarten, wovon bis zu 75% in die Fixkosten gehen. Unter weiterer Berücksichtigung einmaliger krisenspezifischer Aufwendungen ergibt sich somit ein Volumen des Ausgleichsprogramms in Höhe von 400 Mio. €, das die Gehälter, Mieten, Leasing- oder Tilgungsraten bezuschussen soll.

Die Ausgabe muss schnell und unbürokratisch erfolgen, bevor den Unternehmen die Luft ausgeht. Nachweise der Umsatzhöhe der letzten drei Jahre, der ausgefallenen Produktionen und der laufenden Kosten sollten eine monatlich angepasste Auszahlung ermöglichen, bis sich das Geschäft wieder normalisiert hat. Da die Ausfälle je nach Wertschöpfungsstufe unmittelbar (z.B. Außenübertragung, Kameraverleih) oder zeitverzögert (Postproduktion, VFX) eintreten, ist ein flexibler Auszahlungsmodus notwendig.

Die Tilgungs- und Zinslast als Folge einer bloßen Ausreichung von rückzahlbaren Darlehen würde die technisch-kreative Infrastruktur und damit den Produktionsstandort Deutschland insgesamt nachhaltig gefährden. Aufgrund kurzer Innovationszyklen und niedriger Rendite haben die Unternehmen eine dünne Eigenkapitaldecke und erfüllen häufig die Bonitätsanforderungen der Hausbanken für die aktuellen Liquiditätshilfen nicht. Damit werden besonders dynamische und innovative Unternehmen die derzeitige Krise nicht überstehen.

Dennoch müssen auch die Bedingungen der Liquiditätshilfen an entscheidenden Stellen verbessert werden. Erst mit einer 100%igen Bürgschaft durch KfW und Länderbanken, einer Senkung der Bonitätsanforderungen und einem Aufruf an die Banken zur zügigen Umsetzung wird das Instrument den Unternehmen richtig nützen.

Es geht um die Rettung eines großen Spektrums an Unternehmen: um Studios für Kinofilme und Shows, um Außenübertragungsunternehmen für Sport und Kultur, um digitale Bildbearbeitung und kleine Tonstudios für alle Formate, um Ausrüstung und Ausstattung für das gesamte audiovisuelle Schaffen auf sämtlichen Auswertungsschienen und um viele qualifizierte Mitarbeiter. Jetzt wie auch nach der Corona-Krise gibt es keine Film- und TV-Produktion ohne die technisch-kreativen Dienstleister.

Download als PDF: 20200327_PM_VTFF_fordert_Krisenfonds

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