Drei Verbände kommentieren neue Förderrichtlinie
Die Verbände VTFF, bvft – Berufsvereiningung Filmton und AG Animationsfilm begrüßen die Reform der Filmförderung und die erhöhte Mittelausstattung des Bundes. Sie sehen darin die Chance, die wirtschaftlich angespannte Lage deutscher Produktionsdienstleister wirksamer zu verbessern. Hintergrund sind eine anhaltend schwache Auslastung der Branche sowie zahlreiche Insolvenzen oder Geschäftseinstellungen. Für den speziell für Produktionsdienstleister konzipierten Förderfonds fordern die drei Verbände niedrigere Förderschwellen und spezielle Anreize durch die Einführung von Förderboostern. Kleine und mittlere Produktionsdienstleister müssen neben den Grossstudios auch die Chance bekommen, an internationalen Projekten mitarbeiten zu können!
Zentrale Kritikpunkte am vorliegenden Richtlinienentwurf des BKM- Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
Die Verbände kritisieren, dass viele Regelungen weiterhin auf dem bisherigen DFFF2-Modell basieren und damit ausschließlich große internationale Produktionen begünstigen. Dadurch seien die mittelständischen deutsche Dienstleister im internationalen Wettbewerb benachteiligt und von Film- und Serienprojekten abgeschnitten.
Insbesondere werden folgende Änderungen vorgeschlagen:
- Senkung der Mindestbudgets
- Mindest-Gesamtherstellungskosten für Filme von derzeit 20 Mio. € auf 5 Mio. € reduzieren.
- Für Animationsfilme ebenfalls auf 5 Mio. € senken.
- Serien bereits ab mindestens 5 Mio. € pro Staffel förderfähig machen.
- Absenkung der Mindestauftragssumme
- Statt hoher deutscher Herstellungskosten soll für einzelne geförderte Projekte ein Mindestauftragswert von 200.000 € genügen.
- Dadurch könnten auch kleine und mittlere Produktionsdienstleister von internationalen Aufträgen profitieren.
- Erleichterung des Förderzugangs
- Referenzprojekte für die Antragsberechtigung sollen ebenfalls nur noch einen Auftragswert von 200.000 € nachweisen müssen.
- Junge Unternehmen sollen über Ausnahmeregelungen leichter Zugang zur Förderung erhalten.
- Erweiterung des für die Förderung notwendigen kulturellen Eigenschaftstests
- Leistungen aus EU-, EWR-Staaten, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sollen stärker im Kulturtest Berücksichtigung finden.
- Zusätzliche Gewerke und Leistungen (z. B. Ausstattung, Kostüme, Geräusche) sollen anerkannt werden.
- Flexiblere Formatvorgaben bei Serien
- Die Mindestlänge von 180 Minuten pro Serienstaffel soll entfallen.
- Auch hochwertige Mehrteiler und kürzere Animationsserien sollen förderfähig sein.
- Einbeziehung deutscher Koproduzenten
- Internationale Produktionen mit deutscher Koproduktionsbeteiligung sollen nicht grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen werden, sofern keine Doppelförderung entsteht.
7. Einführung von Förder-Boostern
- Zusätzliche 5 % Förderung für nachhaltige („Green Filming“) Investitionen.
- Weitere 5 % Förderung, wenn ein erheblicher Teil der technischen Dienstleistungen in Deutschland erbracht wird.
- Die maximale Förderquote könnte dadurch auf 40 % steigen können und Deutschland für Produktionen international attraktiver machen.
Fazit
Die Verbände unterstützen die Reform grundsätzlich, halten die vorgesehenen Zugangsvoraussetzungen jedoch für zu hoch. Sie fordern eine deutlich niedrigschwelligere Ausgestaltung der Dienstleisterförderung, damit mehr internationale Produktionen und Teilwerke nach Deutschland kommen, kleine und mittlere Dienstleister profitieren und die audiovisuelle Infrastruktur sowie Fachkompetenz in Deutschland langfristig gesichert werden.







