Neue Bundesregierung muss Rahmenbedingungen der Film- und Fernsehwirtschaft verbessern.
Der VTFF fordert in seinem Positionspapier vier konkrete Reformschritte:
1. Förderquote verbessern
In der Regel werden Leistungen der VTFF-Mitglieder in größerem Umfang für eine Leistungserbringung im Inland nur dann abgerufen, wenn im europäischen Wettbewerb ein vergleichbares Förderniveau – bezogen auf das einzelne Projekt – vorliegt. Ein bedeutsamer Teil der Mitgliedsfirmen des VTFF, insbesondere die Studios, sind allerdings ortsgebunden. Diese Firmen können ihre wirtschaftliche Situation nicht dadurch verbessern, dass sie ihre Leistungen im Ausland erbringen. Eine Angleichung des Förderniveaus würde laut dem VTFF bessere Auslastung- und Wachstumsmöglichkeiten für die Unternehmen der Filmwirtschaft bieten und mehr technologisch hochwertige Arbeitsplätze in Deutschland schaffen.
2. Adressatengerechtigkeit herstellen
Der VTFF fordert vom Bund eine Adressatengerechtigkeit der Filmförderung herbeizuführen, insbesondere bei den Antragsbedingungen. Derzeit sind mit Ausnahme des Filmförderfonds DFF II nur Produzenten antragsberechtigt, nicht aber alle Produktionsdienstleister. Dies führt laut dem VTFF u.a. zu einer Verdrängungsgefahr für Mitglieds-Betriebe, die sich aktuell schon abzeichnet. Es soll deshalb eine gleiche Antragsberechtigung für sämtliche dieser Haushaltsmittel eingeführt werden.
3. Planungssicherheit schaffen
Für die Auftraggeber der deutschen Produktionswirtschaft muss laut dem VTFF Planungssicherheit hergestellt werden. Insbesondere größere Film- und Serienprojekte, die oft einen mehrjährigen Planungshorizont aufweisen, benötigen verlässliche rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen. Diese Sicherheit bietet die mit den jeweiligen Haushaltsverfahren verknüpften Finanzhilfen in Deutschland derzeit nicht, so der VTFF. Hier neue Wege zu gehen, wäre für die Stärkung des Filmproduktionsstandorts Deutschland von herausragender Bedeutung.
4. Antragsbedingungen vereinfachen
Laut dem Verband ist eine Vereinfachung der Antragsbedingungen notwendig, um mehr Transparenz der Vorschriften herzustellen. Dies würde den bürokratischen Aufwand gerade für die kleinen und mittelständischen Firmen im Rahmen halten. Dem steht aber das im deutschen Fördersystem vorherrschende Gießkannen-Prinzip entgegen. Dies gilt laut VTFF für alle Rechtsvorschriften.
„Wir wissen, dass eine weitreichende Überarbeitung der deutschen Filmförderung vielfältigen Ansprüchen gerecht werden muss“, sagt VTFF-Geschäftsführer Achim Rohnke. „Gleichwohl vertreten wir den Standpunkt, dass unsere Reform-Agenda den gesamten Filmstandort Deutschland nachhaltig stärken würde.“
Der Verband Technischer Betriebe für Film und Fernsehen e.V. ist das bundesweite Sprachrohr und Netzwerk der technisch-kreativen Dienstleistungsunternehmen für Film, Fernsehen und andere audiovisuelle Produktionen. Seine derzeit fast 50 Mitgliedsunternehmen kommen aus den Bereichen Außenübertragung, Kamera- und Lichtverleih, Ton-/ Studio und Postproduktion/VFX und repräsentieren über die Hälfte des Marktvolumens. Das Positionspapier des VTFF ist unter www.vtff.de abrufbar.
Kontakt: VTFF | Jeannette Dobrunz | Tel. 0151-678 25 837 | www.vtff.de | info@vtff.de
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